BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-7-2022

Bedürfen Sie im Land Brandenburg als Jagdausübungsberechtigter außer Ihrem Jagdschein für die Ausübung der Fangjagd noch einer zusätzlichen Erlaubnis?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Nein.
  • B)Ja.
  • C)Ja, ich muss an einem Fangjagdseminar des Landesjagdverbandes teilgenommen haben.
Erklärung

Richtig ist „Nein“. In Brandenburg braucht der Jagdausübungsberechtigte für die Fangjagd neben dem gültigen Jagdschein keine zusätzliche behördliche Erlaubnis; ein verpflichtender Fallenlehrgang ist landesrechtlich nicht vorgeschrieben. Achtung: Fallen müssen weidgerecht sein und Kontrollpflichten gelten – Vorgaben können je nach Bundesland abweichen.

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