Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Richtig ist „Nein“. In Brandenburg braucht der Jagdausübungsberechtigte für die Fangjagd neben dem gültigen Jagdschein keine zusätzliche behördliche Erlaubnis; ein verpflichtender Fallenlehrgang ist landesrechtlich nicht vorgeschrieben. Achtung: Fallen müssen weidgerecht sein und Kontrollpflichten gelten – Vorgaben können je nach Bundesland abweichen.
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