Kurze Antwort
Richtig ist: die Schusswaffe nur ungeladen und den Hund nur an der Leine mitführen.
Richtig ist: Die Schusswaffe nur ungeladen und den Hund nur an der Leine mitführen. Begründung: Der Jägernotweg erlaubt nur das notwendige Durchqueren fremder Jagdbezirke; dabei sind Waffen stets ungeladen zu führen und Hunde anzuleinen. In einigen Ländern ist zusätzlich ein Futteral für die Waffe vorgeschrieben.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.