Kurze Antwort
Bei der amtlichen Fleischuntersuchung werden alle Teile des Tieres einschließlich des Blutes untersucht, das Gescheide (Magen und Därme) ausgenommen.
Die Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung verlangt die Untersuchung des gesamten Wildkörpers mit allen Organen und Blut. Dadurch lassen sich bedenkliche Merkmale umfassend erkennen; alleinige Teiluntersuchungen (nur Organe oder nur Muskeln) genügen nicht.
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