BrandenburgSG5: WildkrankheitenBB-SG5-7-2022

Bei der Fleischuntersuchung werden untersucht:

Kurze Antwort

Bei der amtlichen Fleischuntersuchung werden alle Teile des Tieres einschließlich des Blutes untersucht, das Gescheide (Magen und Därme) ausgenommen.

  • A)Alle Organe (außer dem Gescheide), der Tierkörper einschließlich des Blutes.
  • B)Leber, Lunge, Nieren.
  • C)Die besonders stark durchbluteten Muskeln.
Erklärung

Die Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung verlangt die Untersuchung des gesamten Wildkörpers mit allen Organen und Blut. Dadurch lassen sich bedenkliche Merkmale umfassend erkennen; alleinige Teiluntersuchungen (nur Organe oder nur Muskeln) genügen nicht.

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