BrandenburgSG5: WildkrankheitenBB-SG5-72-2022

Bei der morgentlichen Nachsuche, ca. 10 Stunden nach dem Schuß, finden Sie den Überläuferkeiler bereits erkaltet in einem Graben. Was ist zu tun?

Kurze Antwort

Richtig ist: Das Stück ist als Fallwild anzusprechen und entsprechend zu entsorgen, ein Inverkehrbringen als Lebensmittel ist verboten.

  • A)Das Stück ist als Fallwild anzusprechen und entsprechend zu entsorgen, ein Inverkehrbringen als Lebensmittel ist verboten
  • B)Ich weide unverzüglich aus und stelle es dem amtlichen Tierarzt zur Fleischuntersuchung vor.
  • C)Ich lasse das Stück das Stück im Graben liegen , da es im Wasser schneller verrottet.

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