BrandenburgSG5: WildkrankheitenBB-SG5-72-2022

Bei der morgentlichen Nachsuche, ca. 10 Stunden nach dem Schuß, finden Sie den Überläuferkeiler bereits erkaltet in einem Graben. Was ist zu tun?

Kurze Antwort

Das Stück ist als Fallwild anzusprechen, unschädlich zu beseitigen und darf nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.

  • A)Das Stück ist als Fallwild anzusprechen und entsprechend zu entsorgen, ein Inverkehrbringen als Lebensmittel ist verboten
  • B)Ich weide unverzüglich aus und stelle es dem amtlichen Tierarzt zur Fleischuntersuchung vor.
  • C)Ich lasse das Stück das Stück im Graben liegen , da es im Wasser schneller verrottet.
Erklärung

Fallwild ist Wild, das nicht durch Erlegen zu Tode gekommen ist und bei dem äußere Gewalteinwirkung als Todesursache fehlt. Es gilt grundsätzlich als genussuntauglich; bei möglichem Seuchenverdacht ist das Veterinäramt zu informieren.

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