Kurze Antwort
Das Stück ist als Fallwild anzusprechen, unschädlich zu beseitigen und darf nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.
Fallwild ist Wild, das nicht durch Erlegen zu Tode gekommen ist und bei dem äußere Gewalteinwirkung als Todesursache fehlt. Es gilt grundsätzlich als genussuntauglich; bei möglichem Seuchenverdacht ist das Veterinäramt zu informieren.
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