BrandenburgSG2: NaturschutzBB-SG2-58-2022

Bei der Zusammenstellung und Festsetzung von Schutzgebieten nach dem Bundesnaturschutzgesetz haben die Länder einen naturschutzfachlichen Ermessensspielraum. Dürfen andere als naturschutzfachliche Aspekte bei der Auswahl eine Rolle spielen?

Kurze Antwort

Nein, bei der Auswahl von Schutzgebieten dürfen ausschließlich naturschutzfachliche Kriterien maßgeblich sein.

  • A)Nein.
  • B)Ja, z.B. politische Zweckmäßigkeiten.
  • C)Ja, z.B. bei wirtschaftlichen und infrastrukturellen Aspekten.
Erklärung

Das BNatSchG verlangt, dass Ausweisung und Abgrenzung von Schutzgebieten nach fachlichen Naturschutzkriterien erfolgen. Politische, wirtschaftliche oder infrastrukturelle Erwägungen sind hierfür nicht ausschlaggebend.

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