Kurze Antwort
Nein, bei der Auswahl von Schutzgebieten dürfen ausschließlich naturschutzfachliche Kriterien maßgeblich sein.
Das BNatSchG verlangt, dass Ausweisung und Abgrenzung von Schutzgebieten nach fachlichen Naturschutzkriterien erfolgen. Politische, wirtschaftliche oder infrastrukturelle Erwägungen sind hierfür nicht ausschlaggebend.
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