BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-223-2022

Bei der Zwingerhaltung eines Hundes muss die nutzbare Bodenfläche bei einer Widerristhöhe von 50-65 cm mindestens

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>8 m² betragen</p>.

  • A)<p>8 m² betragen</p>
  • B)<p>6 m² betragen</p>
  • C)<p>10 m² betragen</p>

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