Kurze Antwort
Bei einer Widerristhöhe von über 50 bis 65 cm muss die nutzbare Bodenfläche des Zwingers mindestens 8 m² betragen.
Die Mindestgröße des Zwingers richtet sich nach der Widerristhöhe des Hundes. Bis 50 cm sind 6 m², über 50 bis 65 cm 8 m² und über 65 cm 10 m² vorgeschrieben.
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