BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-223-2022

Bei der Zwingerhaltung eines Hundes muss die nutzbare Bodenfläche bei einer Widerristhöhe von 50-65 cm mindestens

Kurze Antwort

Bei einer Widerristhöhe von über 50 bis 65 cm muss die nutzbare Bodenfläche des Zwingers mindestens 8 m² betragen.

  • A)8 m² betragen
  • B)6 m² betragen
  • C)10 m² betragen
Erklärung

Die Mindestgröße des Zwingers richtet sich nach der Widerristhöhe des Hundes. Bis 50 cm sind 6 m², über 50 bis 65 cm 8 m² und über 65 cm 10 m² vorgeschrieben.

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