BrandenburgSG5: WildkrankheitenBB-SG5-154-2022

Bei welcher der genannten Krankheiten ist der Verzehr des Wildbrets ausgeschlossen?

Kurze Antwort

Bei Tuberkulose ist das Wildbret genussuntauglich und muss unschädlich beseitigt werden.

  • A)Tuberkulose.
  • B)Magenwurmbefall.
  • C)Hautdassellarvenbefall.
Erklärung

Tbc ist eine Zoonose; beim Aufbrechen finden sich verkäste Herde in Organen und Lymphknoten, das Stück ist auszuschließen. Magenwürmer und Hautdasseln erlauben nach Beurteilung bzw. Entfernen betroffener Teile grundsätzlich eine Verwertung.

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