BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-239-2022

Bei welcher Jagd sind nach dem LJG Brb. brauchbare Jagdhunde in genügender Zahl bereit zu halten und bei Bedarf zu verwenden?

Kurze Antwort

Nach dem LJG Brandenburg sind bei jeder Such-, Drück- und Treibjagd sowie bei jeder Jagd auf Niederwild und für die Nachsuche brauchbare Jagdhunde in genügender Zahl bereitzuhalten und bei Bedarf einzusetzen.

  • A)Bei jeder Such-, Drück-, Treibjagd und bei jeder Jagd auf Niederwild sowie für die Nachsuche
  • B)nach Ermessen des Jagdleiters
  • C)bei jedem Reviergang
Erklärung

Die Hunde müssen für die jeweilige Jagdart brauchbar und geprüft sein. Ein eigener Hund ist nicht zwingend erforderlich, sofern geeignete Hunde im Bedarfsfall zur Verfügung stehen.

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