Kurze Antwort
Nach dem LJG Brandenburg sind bei jeder Such-, Drück- und Treibjagd sowie bei jeder Jagd auf Niederwild und für die Nachsuche brauchbare Jagdhunde in genügender Zahl bereitzuhalten und bei Bedarf einzusetzen.
Die Hunde müssen für die jeweilige Jagdart brauchbar und geprüft sein. Ein eigener Hund ist nicht zwingend erforderlich, sofern geeignete Hunde im Bedarfsfall zur Verfügung stehen.
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