BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-89-2022

Bei welcher zuständigen Behörde ist der Jagdpachtvertrag anzuzeigen?

Kurze Antwort

Der Jagdpachtvertrag ist bei der Unteren Jagdbehörde anzuzeigen.

  • A)bei der Unteren Jagdbehörde
  • B)bei der Gemeindeverwaltung
  • C)eine Anzeige ist nicht erforderlich
Erklärung

Jeder neu abgeschlossene oder geänderte Jagdpachtvertrag muss der zuständigen Jagdbehörde angezeigt werden. Die Untere Jagdbehörde kann den Vertrag innerhalb von drei Wochen beanstanden.

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