Kurze Antwort
Der Jagdpachtvertrag ist bei der Unteren Jagdbehörde anzuzeigen.
Jeder neu abgeschlossene oder geänderte Jagdpachtvertrag muss der zuständigen Jagdbehörde angezeigt werden. Die Untere Jagdbehörde kann den Vertrag innerhalb von drei Wochen beanstanden.
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