BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-89-2022

Bei welcher zuständigen Behörde ist der Jagdpachtvertrag anzuzeigen?

Kurze Antwort

Richtig ist: bei der Unteren Jagdbehörde.

  • A)bei der Unteren Jagdbehörde
  • B)bei der Gemeindeverwaltung
  • C)eine Anzeige ist nicht erforderlich

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