Kurze Antwort
Der gesamte Wildkörper einschließlich der Innereien ist einer amtlichen Fleischuntersuchung zuzuführen.
Zahlreiche Geschwüre in Leber und Lunge sind bedenkliche Merkmale. Deshalb darf das Wildbret erst nach erfolgter amtlicher Untersuchung in Verkehr gebracht werden.
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