Kurze Antwort
Ja, der Besitz ist erlaubnispflichtig; die Erlaubnis wird durch die Eintragung des Wechsellaufs in die Waffenbesitzkarte erteilt.
Wechselläufe sind erlaubnispflichtige wesentliche Teile. Der Jäger erwirbt sie erlaubnisfrei nur, wenn er eine WBK hat; der Besitz wird rechtssicher durch die Eintragung in die WBK dokumentiert. Kalibergröße ist dabei unerheblich.
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