BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-146-2022

Benötigen Sie für den Besitz eines Wechsellaufs in einem kleineren Kaliber als das der Basiswaffe eine Erlaubnis?

Kurze Antwort

Ja, der Besitz ist erlaubnispflichtig; die Erlaubnis wird durch die Eintragung des Wechsellaufs in die Waffenbesitzkarte erteilt.

  • A)Die notwendige Erlaubnis wird durch Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt.
  • B)Eine Erlaubnis ist nur erforderlich, wenn das Kaliber grösser als das der Basiswaffe ist
  • C)Für Wechselläufe wird keine gesonderte Erlaubnis benötigt
Erklärung

Wechselläufe sind erlaubnispflichtige wesentliche Teile. Der Jäger erwirbt sie erlaubnisfrei nur, wenn er eine WBK hat; der Besitz wird rechtssicher durch die Eintragung in die WBK dokumentiert. Kalibergröße ist dabei unerheblich.

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