BrandenburgSG3: WaffentechnikBB-SG3-171-2022

Berechtigt der gültige Jagdschein zum Erwerb von Kurzwaffenmunition?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Nein.
  • B)Ja, in Verbindung mit dem Personalausweis.
  • C)Ja.
Erklärung

Richtig ist: Nein. Mit Jagdschein darfst du nur Langwaffenmunition erwerben. Kurzwaffenmunition bekommst du nur, wenn in deiner Waffenbesitzkarte für die eingetragene Kurzwaffe eine Munitionserwerbsberechtigung vermerkt ist.

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