Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Richtig ist: Nein. Mit Jagdschein darfst du nur Langwaffenmunition erwerben. Kurzwaffenmunition bekommst du nur, wenn in deiner Waffenbesitzkarte für die eingetragene Kurzwaffe eine Munitionserwerbsberechtigung vermerkt ist.
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