Kurze Antwort
In Brandenburg kann die Mindestgröße eines Eigenjagdbezirkes auf Antrag bis auf 75 Hektar herabgesetzt werden.
Nach BbgJagdG beträgt die Mindestgröße grundsätzlich 150 ha, kann aber von der unteren Jagdbehörde bis auf 75 ha verringert werden, sofern keine wesentlichen Belange der Hege und Jagd entgegenstehen.
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