BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-163-2022

Bis auf welcher Größe darf im Land Brandenburg ein Eigenjagdbezirk herabgesetzt werden?

Kurze Antwort

In Brandenburg kann die Mindestgröße eines Eigenjagdbezirkes auf Antrag bis auf 75 Hektar herabgesetzt werden.

  • A)Bis auf 75 Hektar.
  • B)Bis auf 100 Hektar
  • C)Bis auf 150 Hektar.
Erklärung

Nach BbgJagdG beträgt die Mindestgröße grundsätzlich 150 ha, kann aber von der unteren Jagdbehörde bis auf 75 ha verringert werden, sofern keine wesentlichen Belange der Hege und Jagd entgegenstehen.

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