BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-3-2022

Bis wann muss der Jagdausübungsberechtigte den Abschussplan bei der unteren Jagdbehörde einreichen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Zu dem von der unteren Jagdbehörde festgesetzten Termin, jedoch spätestens bis zum 1. April.

  • A)Zu dem von der unteren Jagdbehörde festgesetzten Termin, jedoch spätestens bis zum 1. April.
  • B)Spätestens bis zum 31. März eines jeden Jagdjahres.
  • C)In jedem Jagdjahr bis zum 28. Februar.
Erklärung

Richtig ist: Zu dem von der unteren Jagdbehörde festgesetzten Termin, jedoch spätestens bis zum 1. April. Begründung: Die Frist wird von der Behörde vorgegeben; ist sie nicht gesondert benannt, gilt die gesetzliche Obergrenze 1. April. Andere feste Daten (28. Februar/31. März) treffen so pauschal nicht in allen Revieren/Bundesländern zu. Regulations may vary depending on the federal state.

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