Kurze Antwort
Richtig ist: Zu dem von der unteren Jagdbehörde festgesetzten Termin, jedoch spätestens bis zum 1. April.
Richtig ist: Zu dem von der unteren Jagdbehörde festgesetzten Termin, jedoch spätestens bis zum 1. April. Begründung: Die Frist wird von der Behörde vorgegeben; ist sie nicht gesondert benannt, gilt die gesetzliche Obergrenze 1. April. Andere feste Daten (28. Februar/31. März) treffen so pauschal nicht in allen Revieren/Bundesländern zu. Regulations may vary depending on the federal state.
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