Kurze Antwort
Nein, an einer Ablenkfütterung darf nicht gejagt werden.
Ablenkfütterungen dienen der Schadensabwehr und sollen Wild vom Feld oder sensiblen Bereichen fernhalten; Jagd dort würde den Zweck unterlaufen und ist rechtlich untersagt, teils zusätzlich mit Abstandsvorgaben. Regeln können je nach Bundesland variieren.
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