BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-95-2022

Darf der Fahrzeugführer beim Wildunfall das Unfallwild in sein Auto verladen um es als „Entschädigung” für den zerstörten Wagen mit nach Hause zu nehmen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, denn damit würde er den Straftatbestand der Jagdwilderei erfüllen (§ 292 StGB).

  • A)Nein, denn damit würde er den Straftatbestand der Jagdwilderei erfüllen (§ 292 StGB).
  • B)Ja, dies ist problemlos möglich, da eine . Regelung im brandenburgischen Jagdgesetz vorhanden ist.
  • C)Es wäre ohnehin jeder Jäger damit einverstanden, da sich jeder Schoneinmahl selbst in einer solchen Situation befunden hat.

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