BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-21-2022

Darf der Inhaber eines Jugendjagdscheines an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, aber nicht als Schütze.

  • A)ja, aber nicht als Schütze
  • B)ja, in jeder Funktion
  • C)ja, aber erst mit 17 Jahren

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