BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-149-2022

Darf der Schütze seinen Stand verlassen, um einen Fangschuss zu geben.

Kurze Antwort

Richtig ist: grundsätzlich nicht, nur in Ausnahmefällen nach unmissverständlicher Verständigung mit den Nachbarschützen.

  • A)grundsätzlich nicht, nur in Ausnahmefällen nach unmissverständlicher Verständigung mit den Nachbarschützen
  • B)dieses ist jederzeit möglich
  • C)Der Stand darf auf gar keinen Fall verlassen werden.
Erklärung

Richtig ist Antwort 3: Grundsätzlich bleibt der Schütze bis zum Treibenende auf dem Stand. Verlassen ist nur in ausdrücklich zugelassenen Ausnahmen (z. B. angeordnete Aufbrechpause oder beauftragter Fangschuss) erlaubt – und dann nur nach klarer Verständigung mit den Nachbarschützen; Sicherheit und Schussfeld müssen jederzeit gewährleistet sein.

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