Kurze Antwort
Richtig ist: grundsätzlich nicht, nur in Ausnahmefällen nach unmissverständlicher Verständigung mit den Nachbarschützen.
Richtig ist Antwort 3: Grundsätzlich bleibt der Schütze bis zum Treibenende auf dem Stand. Verlassen ist nur in ausdrücklich zugelassenen Ausnahmen (z. B. angeordnete Aufbrechpause oder beauftragter Fangschuss) erlaubt – und dann nur nach klarer Verständigung mit den Nachbarschützen; Sicherheit und Schussfeld müssen jederzeit gewährleistet sein.
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