BrandenburgSG2: NaturschutzFreitextfrageBB-SG2-208-2022

Darf der Totfund eines Waldkauzes, eines Eichhörnchens oder eines Buntspechtes im eigenen Revier für eine Präparation mitgenommen werden? Welche Schritte müssen erfolgen?

Kurze Antwort

Der Totfund eines Waldkauzes, eines Eichhörnchens oder eines Buntspechtes darf nur mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde für eine Präparation mitgenommen werden. Die Schritte umfassen die Meldung des Fundes, das Stellen eines Antrags auf Ausnahmegenehmigung und das Warten auf die Genehmigung. Ohne diese Genehmigung ist die Mitnahme und Präparation illegal.

Musterlösung

Der Totfund eines Waldkauzes, eines Eichhörnchens oder eines Buntspechtes darf nur mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde für eine Präparation mitgenommen werden. Die Schritte umfassen die Meldung des Fundes, das Stellen eines Antrags auf Ausnahmegenehmigung und das Warten auf die Genehmigung. Ohne diese Genehmigung ist die Mitnahme und Präparation illegal.

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