Kurze Antwort
Der Totfund eines Waldkauzes, eines Eichhörnchens oder eines Buntspechtes darf nur mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde für eine Präparation mitgenommen werden. Die Schritte umfassen die Meldung des Fundes, das Stellen eines Antrags auf Ausnahmegenehmigung und das Warten auf die Genehmigung. Ohne diese Genehmigung ist die Mitnahme und Präparation illegal.
Der Totfund eines Waldkauzes, eines Eichhörnchens oder eines Buntspechtes darf nur mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde für eine Präparation mitgenommen werden. Die Schritte umfassen die Meldung des Fundes, das Stellen eines Antrags auf Ausnahmegenehmigung und das Warten auf die Genehmigung. Ohne diese Genehmigung ist die Mitnahme und Präparation illegal.
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