Kurze Antwort
Richtig ist: Ja, wenn der Schutzzweck dies erfordert.
Richtig ist: Ja, wenn der Schutzzweck dies erfordert. In Naturschutzgebieten bestimmt die jeweilige Schutzgebietsverordnung die Jagdausübung am Schutzzweck ausgerichtet; sie kann Einschränkungen bis hin zum vollständigen Jagdverbot vorsehen, wenn sonst der Schutzzweck gefährdet wäre. Regulations may vary depending on the federal state.
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