BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-128-2022

Darf die Jagd in einem Naturschutzgebiet gänzlich untersagt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, wenn der Schutzzweck dies erfordert.

  • A)Ja, wenn der Schutzzweck dies erfordert.
  • B)Nein, die Jagd hat immer Vorrang vor naturschutzrechtlichen Belangen.
  • C)Eine gänzliche Untersagung der Jagd ist unzulässig.
Erklärung

Richtig ist: Ja, wenn der Schutzzweck dies erfordert. In Naturschutzgebieten bestimmt die jeweilige Schutzgebietsverordnung die Jagdausübung am Schutzzweck ausgerichtet; sie kann Einschränkungen bis hin zum vollständigen Jagdverbot vorsehen, wenn sonst der Schutzzweck gefährdet wäre. Regulations may vary depending on the federal state.

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