BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-67-2022

Darf ein Eigenjagdbezirksinhaber nach Aussterben der Wildkaninchen in seinem Revier infolge Myxomatose solche wieder aussetzen?

Kurze Antwort

Nein, das Aussetzen von Wildkaninchen ist nach Bundesjagdgesetz grundsätzlich verboten.

  • A)Nein, dies ist nach dem Bundesjagdgesetz verboten.
  • B)Ja, aber nur mit besonderer Genehmigung der Naturschutzbehörden.
  • C)Ja.
Erklärung

§ 28 Abs. 2 BJG untersagt das Aussetzen von Wildkaninchen, auch nach Seuchenzügen wie der Myxomatose. Eine Genehmigungsmöglichkeit ist hier nicht vorgesehen; damit bleibt das Wieder-Aussetzen unzulässig.

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