Kurze Antwort
Nein, das Aussetzen von Wildkaninchen ist nach Bundesjagdgesetz grundsätzlich verboten.
§ 28 Abs. 2 BJG untersagt das Aussetzen von Wildkaninchen, auch nach Seuchenzügen wie der Myxomatose. Eine Genehmigungsmöglichkeit ist hier nicht vorgesehen; damit bleibt das Wieder-Aussetzen unzulässig.
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