BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-41-2022

Darf eine führende Überläuferbache mit 3 Wochen alten Frischlingen am 15. Januar erlegt werden?

Kurze Antwort

Nein, eine führende Überläuferbache mit drei Wochen alten Frischlingen darf am 15. Januar nicht erlegt werden.

  • A)nein
  • B)ja, denn Überläufer haben am 15. Januar Jagdzeit
  • C)ja, Schwarzwild hat keine Schonzeit
Erklärung

Nach § 22 Abs. 4 BJagdG gilt Elterntierschutz: Für die Aufzucht notwendige Elterntiere sind bis zum Selbständigwerden der Jungtiere zu verschonen. Das betrifft auch Schwarzwild, obwohl es grundsätzlich ganzjährig bejagt werden darf.

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