Kurze Antwort
Nein, eine führende Überläuferbache mit drei Wochen alten Frischlingen darf am 15. Januar nicht erlegt werden.
Nach § 22 Abs. 4 BJagdG gilt Elterntierschutz: Für die Aufzucht notwendige Elterntiere sind bis zum Selbständigwerden der Jungtiere zu verschonen. Das betrifft auch Schwarzwild, obwohl es grundsätzlich ganzjährig bejagt werden darf.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.