Kurze Antwort
Nein, aus einem 8 x 57 I-Lauf darf keine 8 x 57 IS verschossen werden, da akute Laufsprengungsgefahr besteht.
Das IS-Geschoss hat einen um etwa 0,1 mm größeren Durchmesser als das I-Geschoss. Im engeren I-Lauf staut sich der Gasdruck, was zu Laufaufbauchungen oder Laufsprengungen führen kann.
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