BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-55-2022

Darf eine Wildfolgevereinbarung abgeschlossen werden, die den Partnern mehr Rechte einräumt, als im Gesetz vorgegeben?

Kurze Antwort

Ja, eine Wildfolgevereinbarung darf den Beteiligten weitergehende Rechte einräumen, muss jedoch schriftlich abgeschlossen werden.

  • A)Ja, aber es muss schriftlich vereinbart werden.
  • B)Nein, die Vorgabe im Gesetz ist bindend.
  • C)Ja, aber nur, wenn es sich auf Niederwild bezieht.
Erklärung

Die gesetzlichen Regelungen bilden den Rahmen der Wildfolge. Benachbarte Jagdausübungsberechtigte können schriftlich zusätzliche oder weitergehende Befugnisse vereinbaren.

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