Kurze Antwort
Ja, eine Wildfolgevereinbarung darf den Beteiligten weitergehende Rechte einräumen, muss jedoch schriftlich abgeschlossen werden.
Die gesetzlichen Regelungen bilden den Rahmen der Wildfolge. Benachbarte Jagdausübungsberechtigte können schriftlich zusätzliche oder weitergehende Befugnisse vereinbaren.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.