BrandenburgSG5: WildkrankheitenBB-SG5-9-2022

Darf eingegangenes Wild (Fallwild) für den menschlichen Verzehr freigegeben werden?

Kurze Antwort

Eingegangenes Wild (Fallwild) darf in keinem Fall für den menschlichen Verzehr freigegeben werden.

  • A)In keinem Fall.
  • B)Nur nach amtstierärztlicher Untersuchung.
  • C)Es muss 8 Tage aufbewahrt werden, damit es „haut gout" erhält.
Erklärung

Fallwild ist grundsätzlich als genussuntauglich anzusehen und unschädlich zu beseitigen. Eine amtstierärztliche Untersuchung ändert daran nichts.

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