Kurze Antwort
Ja, im Spätherbst darf ein Baum mit einem Krähennest gefällt werden.
Außerhalb der Brut- und Setzzeit (1. März bis 30. September) sind Eingriffe wie das Fällen zulässig, sofern keine aktuellen Brutnutzungen bestehen. Krähennester ohne Brutstatus im Spätherbst genießen keinen besonderen Schutz.
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