BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-98-2022

Darf in einem befriedeten Bezirk die Jagd ausgeübt werden?

Kurze Antwort

In befriedeten Bezirken ruht die Jagd; eine beschränkte Jagdausübung ist nur mit Genehmigung der Unteren Jagdbehörde zulässig.

  • A)Nur wenn eine Genehmigung der Unteren Jagdbehörde vorliegt.
  • B)Das darf der Jagdausübungsberechtigte immer, wenn der Grundeigentümer zustimmt
  • C)Dort darf unter keinen Umständen die Jagd ausgeübt werden!
Erklärung

Befriedete Bezirke sind grundsätzlich jagdfrei. Zur Schadensabwehr etc. kann die Behörde ausnahmsweise eine beschränkte Jagdausübung gestatten; Zustimmung des Grundeigentümers allein reicht nicht. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

Jägerprüfung Brandenburg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten