BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-98-2022

Darf in einem befriedeten Bezirk die Jagd ausgeübt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nur wenn eine Genehmigung der Unteren Jagdbehörde vorliegt.

  • A)Nur wenn eine Genehmigung der Unteren Jagdbehörde vorliegt.
  • B)Das darf der Jagdausübungsberechtigte immer, wenn der Grundeigentümer zustimmt
  • C)Dort darf unter keinen Umständen die Jagd ausgeübt werden!

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