Kurze Antwort
Nein, auf einer Fläche mit Besenheide, Drahtschmiele und Wacholder darf kein Wildacker angelegt werden, da es sich um eine geschützte Zwergstrauch- und Wacholderheide handelt.
Solche Heiden sind gesetzlich geschützte Biotope; Eingriffe, die sie zerstören oder erheblich beeinträchtigen, sind unzulässig. Der Erhalt einzelner Wacholder oder die Zustimmung des Grundeigentümers ändert daran nichts.
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