BrandenburgSG2: NaturschutzBB-SG2-26-2022

Darf man auf einer Fläche mit Besenheide, Drahtschmiele und Wacholder einen Wildacker anlegen?

Kurze Antwort

Nein, auf einer Fläche mit Besenheide, Drahtschmiele und Wacholder darf kein Wildacker angelegt werden, da es sich um eine geschützte Zwergstrauch- und Wacholderheide handelt.

  • A)Nein, weil es eine Zwergstrauch- und Wacholderheide ist.
  • B)Nur mit Erlaubnis des Grundeigentümers.
  • C)Nur wenn der Wacholder erhalten bleibt.
Erklärung

Solche Heiden sind gesetzlich geschützte Biotope; Eingriffe, die sie zerstören oder erheblich beeinträchtigen, sind unzulässig. Der Erhalt einzelner Wacholder oder die Zustimmung des Grundeigentümers ändert daran nichts.

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