Kurze Antwort
Ja, mit der Flinte darf Schalenwild erlegt werden, wenn Flintenlaufgeschosse oder ein Einstecklauf in geeignetem Kaliber verwendet werden.
Schrot auf Schalenwild ist nach §19 BJagdG verboten. Flintenlaufgeschosse sind massive Geschosse und für Schalenwild zugelassen; alternativ geht ein Einstecklauf mit passenden Büchsenpatronen gemäß Mindestenergie- und Kalibervorgaben.
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