BrandenburgSG3: WaffentechnikBB-SG3-51-2022

Darf man mit einer Flinte Schalenwild erlegen?

Kurze Antwort

Ja, mit der Flinte darf Schalenwild erlegt werden, wenn Flintenlaufgeschosse oder ein Einstecklauf in geeignetem Kaliber verwendet werden.

  • A)Nur mit Flintenlaufgeschoss oder Einstecklauf mit geeignetem Kaliber.
  • B)Nein, in keinem Fall.
  • C)Nur wenn Schrotpatronen mit Schrotdurchmessern über 6 mm verwendet werden.
Erklärung

Schrot auf Schalenwild ist nach §19 BJagdG verboten. Flintenlaufgeschosse sind massive Geschosse und für Schalenwild zugelassen; alternativ geht ein Einstecklauf mit passenden Büchsenpatronen gemäß Mindestenergie- und Kalibervorgaben.

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