Kurze Antwort
Ja, mit gültiger Erwerbsberechtigung darf Schrotmunition in unbegrenzter Menge erworben werden.
Jäger können Langwaffenmunition auf Jagdschein ohne Mengenbegrenzung erwerben; für andere Erwerbsberechtigte gilt Gleiches mit entsprechendem Nachweis. Ohne Berechtigung ist nur der Erwerb auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch zulässig.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.