BrandenburgSG3: WaffentechnikBB-SG3-119-2022

Darf man Schrotmunition in unbegrenzter Menge erwerben?

Kurze Antwort

Ja, mit gültiger Erwerbsberechtigung darf Schrotmunition in unbegrenzter Menge erworben werden.

  • A)Ja, mit Erwerbsberechtigung.
  • B)Nein.
  • C)Ja, aber nur auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch.
Erklärung

Jäger können Langwaffenmunition auf Jagdschein ohne Mengenbegrenzung erwerben; für andere Erwerbsberechtigte gilt Gleiches mit entsprechendem Nachweis. Ohne Berechtigung ist nur der Erwerb auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch zulässig.

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