BrandenburgSG3: WaffentechnikBB-SG3-119-2022

Darf man Schrotmunition in unbegrenzter Menge erwerben?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, mit Erwerbsberechtigung.

  • A)Ja, mit Erwerbsberechtigung.
  • B)Nein.
  • C)Ja, aber nur auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch.

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