BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-20-2022

Der Begriff „Erlegen“ umfaßt?

Kurze Antwort

Richtig ist: alle Handlungen, die unmittelbar auf das Töten des Wildes ausgerichtet sind.

  • A)alle Handlungen, die unmittelbar auf das Töten des Wildes ausgerichtet sind
  • B)nur das Abgeben des Fangschusses oder das Abnicken des Wildes
  • C)alle Handlungen, die darauf gerichtet sind, dem Wilde nachzustellen
Erklärung

Richtig ist: „alle Handlungen, die unmittelbar auf das Töten des Wildes ausgerichtet sind“. Begründung: Nach § 1 Abs. 4 BJagdG ist Erlegen der Teil der Jagdausübung, der direkt auf das Töten abzielt (z. B. Schussabgabe/Fangschuss). Nachstellen (Option 1) ist ein eigener Begriff, und Option 2 ist zu eng gefasst.

Jägerprüfung Brandenburg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten