Kurze Antwort
Der Transport ist zulässig, wenn die Pistole entladen und in einem verschlossenen Waffenkoffer mitgeführt wird.
Beim Transport muss die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit sein; das ist sicher erfüllt, wenn sie entladen im verschlossenen Behältnis liegt. Handschuhfach oder verdecktes Tragen am Körper gelten als zugriffsbereit und sind daher unzulässig.
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