BrandenburgSG3: WaffentechnikBB-SG3-124-2022

Der Transport einer Pistole ist erlaubt, wenn sie ...

Kurze Antwort

Der Transport ist zulässig, wenn die Pistole entladen und in einem verschlossenen Waffenkoffer mitgeführt wird.

  • A)entladen im verschlossenen Waffenkoffer transportiert wird.
  • B)entladen versteckt am Körper mitgeführt wird.
  • C)entladen im nicht einsehbaren Handschuhfach eines PKW transportiert wird.
Erklärung

Beim Transport muss die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit sein; das ist sicher erfüllt, wenn sie entladen im verschlossenen Behältnis liegt. Handschuhfach oder verdecktes Tragen am Körper gelten als zugriffsbereit und sind daher unzulässig.

Jägerprüfung Brandenburg – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten