BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-32-2022

Die Ausbreitung des Schwarzwildes in den letzten Jahren verlangt die Ausnutzung aller Jagdmöglichkeiten auf diese Wildart. Welche Jagdarten oder Jagdmöglichkeiten sind ohne besondere behördliche Genehmigung gesetzlich zulässig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Verwendung von Taschenlampen und Handscheinwerfern bei der Nachtjagd.

  • A)Die Verwendung von Taschenlampen und Handscheinwerfern bei der Nachtjagd.
  • B)Die Anlage von Fütterungen.
  • C)Die Verwendung von Posten.
Erklärung

Die Aussage ist so nicht korrekt. Nach BJagdG §19 ist künstliches Licht beim Erlegen von Wild verboten. Zulässig ohne besondere Genehmigung sind z. B. Drück- und Treibjagden auf Schwarzwild sowie die Ansitzjagd zur Nachtzeit, aber nicht die Verwendung von Taschenlampen/Handscheinwerfern zum Schuss. Regeln können je nach Bundesland variieren.

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