BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-76-2022

Die Begrenzung der Schwarzwildbestände verlangt auch einen selektiven Bachenabschuß. Was ist dabei zu beachten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Leitbachen sind zu schonen.

  • A)Leitbachen sind zu schonen.
  • B)<p>Es dürfen keine Stücke über 50 kg erlegt werden.</p>
  • C)Es dürfen nur Geltbachen erlegt werden.

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