BrandenburgSG3: WaffentechnikBB-SG3-105-2022

Die Faustregel für den Gefährdungsbereich von Schrotkörnern beträgt …?

Kurze Antwort

Die Faustregel lautet: Gefährdungsbereich = 100 × Schrotdurchmesser in Metern.

  • A)100 x Schrotdurchmesser in m.
  • B)1000 x Schrotdurchmesser in m.
  • C)10 x Schrotdurchmesser in m².
Erklärung

Bei Schrot gilt Schrotgröße (mm) × 100 m, z. B. 3,0 mm → ca. 300 m. Diese Näherung hilft, den Sicherheitsbereich hinter dem Ziel realistisch einzuschätzen.

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