BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-60-2022

Die Fütterung von Schalenwild ist im Land Brandenburg...

Kurze Antwort

Richtig ist: ...nur in Notzeiten erlaubt.

  • A)...nur in Notzeiten erlaubt.
  • B)...zu jeder Zeit erlaubt.
  • C)..das ganze Jahr hindurch - ohne Ausnahmen - verboten.

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