Kurze Antwort
Die oberste Jagdbehörde im Land Brandenburg ist das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft.
Nach dem BbgJagdG ist das für das Jagdwesen zuständige Ministerium die oberste Jagdbehörde; in Brandenburg heißt es Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft. Landkreise/kreisfreie Städte sind untere Jagdbehörden, das LELF ist nicht oberste Behörde.
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