BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-92-2022

Die untere Jagdbehörde ist ...

Kurze Antwort

Die untere Jagdbehörde ist der jeweilige Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt.

  • A)...der jeweilige Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt.
  • B)...das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung.
  • C)...das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz.
Erklärung

In den Landesjagdgesetzen ist regelmäßig festgelegt, dass die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Jagdbehörden handeln. Höhere bzw. oberste Zuständigkeiten liegen bei nachgeordneten Ämtern oder Ministerien, nicht bei der unteren Ebene.

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