Kurze Antwort
Die untere Jagdbehörde ist der jeweilige Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt.
In den Landesjagdgesetzen ist regelmäßig festgelegt, dass die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Jagdbehörden handeln. Höhere bzw. oberste Zuständigkeiten liegen bei nachgeordneten Ämtern oder Ministerien, nicht bei der unteren Ebene.
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