BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-110-2022

Die vorläufige Festnahme als „Jedermannsrecht” ist geregelt..

Kurze Antwort

Richtig ist: in der Strafprozessordnung.

  • A)in der Strafprozessordnung.
  • B)im Bundesjagdgesetz.
  • C)im Grundgesetz.
Erklärung

Richtig ist die Strafprozessordnung (StPO), konkret § 127 Abs. 1 StPO. Dort ist das „Jedermannsrecht“ geregelt: Wer jemanden auf frischer Tat ertappt und dessen Identität nicht sofort feststellbar ist, darf ihn vorläufig festnehmen. Weder Grundgesetz noch Bundesjagdgesetz enthalten diese Befugnis.

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