Kurze Antwort
Ja, Blei-Flintenlaufgeschosse dürfen auch aus einem Vollchokelauf verschossen werden.
Klassische FLG mit Führungsrippen bzw. stauchfähigen Elementen können den Choke sicher durchqueren. Ein Verbot oder die Notwendigkeit eines verstärkten Beschusses besteht hierfür nicht laut Prüfungswissen.
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