BrandenburgSG6: RechtBB-SG6-97-2022

Dürfen die Bundesländer Regelungen treffen, die vom Bundesjagdgesetz abweichen?

Kurze Antwort

Ja, die Länder dürfen vom Bundesjagdgesetz abweichen, jedoch nicht im Bereich des Jagdscheinrechts.

  • A)Ja, mit Ausnahme des Rechts der Jagdscheine
  • B)Nein, das Bundesrecht ist immer vorrangig.
  • C)Die Länder dürfen das gesamte Jagdwesen alleine Regeln
Erklärung

Das BJG setzt den Rahmen; die Landesjagdgesetze füllen ihn aus. Abweichungen sind zulässig, außer beim Jagdscheinrecht, das bundeseinheitlich geregelt bleibt. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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