Kurze Antwort
Ja, die Länder dürfen vom Bundesjagdgesetz abweichen, jedoch nicht im Bereich des Jagdscheinrechts.
Das BJG setzt den Rahmen; die Landesjagdgesetze füllen ihn aus. Abweichungen sind zulässig, außer beim Jagdscheinrecht, das bundeseinheitlich geregelt bleibt. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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