BrandenburgSG2: NaturschutzBB-SG2-177-2022

Dürfen gebietsfremde Tiere und Pflanzen wildlebender und nicht wildlebender Arten ausgesetzt oder angesiedelt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nur mit Genehmigung der Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege, wird von dieser aber auch untersagt, wenn Verfälschung oder Gefährdung der Bestände eintreten könnte.

  • A)Nur mit Genehmigung der Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege, wird von dieser aber auch untersagt, wenn Verfälschung oder Gefährdung der Bestände eintreten könnte.
  • B)Ja, generell.
  • C)nein.

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