BrandenburgSG2: NaturschutzBB-SG2-19-2022

Dürfen in der Zeit vom 01.03. – 30.09. in der freien Landschaft Sträucher zurückgeschnitten werden?

Kurze Antwort

Nein, in der freien Landschaft dürfen Sträucher vom 1. März bis 30. September nicht zurückgeschnitten werden.

  • A)Nein.
  • B)Ja.
  • C)Nur mit Erlaubnis des Grundeigentümers.
Erklärung

In dieser Brut- und Setzzeit schützt § 39 BNatSchG Hecken, Gebüsche und Gehölze; Schnittmaßnahmen sind grundsätzlich verboten. Zulässig sind nur schonende Pflege- und Formschnitte zur Gesunderhaltung oder aus Verkehrssicherungsgründen. Regeln können landesrechtlich konkretisiert sein.

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