BrandenburgSG2: NaturschutzBB-SG2-19-2022

Dürfen in der Zeit vom 01.03. – 30.09. in der freien Landschaft Sträucher zurückgeschnitten werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Nein.
  • B)Ja.
  • C)Nur mit Erlaubnis des Grundeigentümers.

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