Kurze Antwort
Wildfütterungen sind in Naturschutzgebieten zulässig, sofern die jeweilige Schutzgebietsverordnung dies nicht verbietet.
In NSG gilt der Grundsatz „Verbotskatalog der Verordnung zählt“. Fütterungen sind nicht per se untersagt, können aber durch die konkrete Naturschutzverordnung verboten oder eingeschränkt sein. Regulations may vary depending on the federal state.
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