BrandenburgSG2: NaturschutzBB-SG2-191-2022

Dürfen in Naturschutzgebieten Wildfütterungen angelegt werden?

Kurze Antwort

Wildfütterungen sind in Naturschutzgebieten zulässig, sofern die jeweilige Schutzgebietsverordnung dies nicht verbietet.

  • A)Nur wenn dies nicht durch Naturschutzverordnung verboten ist.
  • B)Nein, das ist in allen Naturschutzgebieten verboten.
  • C)Ja, in jedem Fall.
Erklärung

In NSG gilt der Grundsatz „Verbotskatalog der Verordnung zählt“. Fütterungen sind nicht per se untersagt, können aber durch die konkrete Naturschutzverordnung verboten oder eingeschränkt sein. Regulations may vary depending on the federal state.

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