Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein, Randfeuerkaliber .22 (z. B. .22 lfB, .22 WMR/.22 Magnum) sind jagdlich nicht für Rehwild zugelassen. Für Rehwild fordert das Bundesjagdgesetz Büchsenpatronen mit E100 ≥ 1.000 J; typische .22-Randfeuerpatronen unterschreiten diese deutlich und sind daher unzulässig.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.