BrandenburgSG3: WaffentechnikBB-SG3-111-2022

Dürfen Sie auf dem Schießstand zur Scheibenbeobachtung eine geladene Waffe ablegen

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, nur entladene und geöffnete Waffen dürfen abgelegt werden.

  • A)Nein, nur entladene und geöffnete Waffen dürfen abgelegt werden.
  • B)Nur mit Erlaubnis des Schießleiters.
  • C)Ja, wenn die Waffe gesichert ist.

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