BrandenburgSG4: JagdpraxisBB-SG4-49-2022

Dürfen Sie bei einer Drückjagd mit Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen in das Treiben schießen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nur, wenn es der Jagdleiter ausdrücklich genehmigt hat.

  • A)Nur, wenn es der Jagdleiter ausdrücklich genehmigt hat.
  • B)Nein.
  • C)Nur, wenn das Wild verhofft.
Erklärung

Richtig ist Option 3: Nach VSG 4.4 darf mit Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen nur ins Treiben geschossen werden, wenn der Jagdleiter dies ausdrücklich zulässt und dabei eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Ein eigenes Ermessen (z. B. „wenn das Wild verhofft“) reicht nicht – Sicherheit und Weisung des Jagdleiters gehen vor.

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