Kurze Antwort
Richtig ist: Nur, wenn es der Jagdleiter ausdrücklich genehmigt hat.
Richtig ist Option 3: Nach VSG 4.4 darf mit Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen nur ins Treiben geschossen werden, wenn der Jagdleiter dies ausdrücklich zulässt und dabei eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Ein eigenes Ermessen (z. B. „wenn das Wild verhofft“) reicht nicht – Sicherheit und Weisung des Jagdleiters gehen vor.
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