Kurze Antwort
Nein, nur nach behördlicher Schulung und ausdrücklicher Beauftragung durch das Veterinäramt dürfen Jäger Trichinenproben selbst entnehmen.
Grundsätzlich entnimmt der Amtstierarzt die Probe. Die Behörde kann die Probenahme an Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins übertragen, wenn sie geschult und zuverlässig sind (Tier-LMÜV/Tier-LMHV). Ohne Beauftragung ist die Eigenentnahme unzulässig.
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