BrandenburgSG5: WildkrankheitenBB-SG5-196-2022

Dürfen Sie die Trichinenprobe selbstständig aus dem erlegten Schwarzwild entnehmen?

Kurze Antwort

Nein, nur nach behördlicher Schulung und ausdrücklicher Beauftragung durch das Veterinäramt dürfen Jäger Trichinenproben selbst entnehmen.

  • A)nein. Erst wenn ich vom Veterinäramt entsprechend geschult und beauftragt wurde.
  • B)Ja, immer.
  • C)Ja, wenn sonst keine bedenklichen Merkmale vorhanden sind.
Erklärung

Grundsätzlich entnimmt der Amtstierarzt die Probe. Die Behörde kann die Probenahme an Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins übertragen, wenn sie geschult und zuverlässig sind (Tier-LMÜV/Tier-LMHV). Ohne Beauftragung ist die Eigenentnahme unzulässig.

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