BrandenburgSG3: WaffentechnikBB-SG3-172-2022

Dürfen Sie gegen Vorlage des gültigen Jagdscheines die erste Kurzwaffe erwerben?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Nein.
  • B)Ja, einem Jäger werden 2 Kurzwaffen ohne Prüfung des Bedürfnisses genehmigt.
  • C)Ja, der Jagdschein ist für den Erwerb aller jagdlich notwendigen Waffen ausreichend.
Erklärung

Nein, der Jagdschein allein reicht für den Erwerb einer Kurzwaffe nicht. Für Pistole/Revolver braucht der Jäger vor dem Kauf einen Voreintrag (Erwerbserlaubnis mit Modell/Kaliber) in der Waffenbesitzkarte; erst damit darf innerhalb eines Jahres die Kurzwaffe erworben werden. Langwaffen gehen auf Jagdschein, Kurzwaffen nicht.

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