Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein, der Jagdschein allein reicht für den Erwerb einer Kurzwaffe nicht. Für Pistole/Revolver braucht der Jäger vor dem Kauf einen Voreintrag (Erwerbserlaubnis mit Modell/Kaliber) in der Waffenbesitzkarte; erst damit darf innerhalb eines Jahres die Kurzwaffe erworben werden. Langwaffen gehen auf Jagdschein, Kurzwaffen nicht.
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