BrandenburgSG5: WildkrankheitenBB-SG5-34-2022

Dürfen Trophäen von tollwutverdächtigem Wild vor der Untersuchung entfernt werden?

Kurze Antwort

Nein, Trophäen von tollwutverdächtigem Wild dürfen vor der Untersuchung nicht entfernt werden.

  • A)Nein.
  • B)Nur nach gründlicher Desinfektion
  • C)Ja.
Erklärung

Tollwut ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung und der Verdacht muss unverzüglich der zuständigen Veterinärbehörde gemeldet werden. Das Wild ist vollständig beziehungsweise mit den erforderlichen Körperteilen zur Untersuchung einzusenden.

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